Hüftprothesen können nach dem Ort der Fixierung des Oberschenkelersatzes in drei Gruppen eingeteilt werden. Wird nur die Oberfläche ersetzt, wie z. B. durch eine Kappenprothese, spricht man von einer „epiphysären“ Prothese (die Prothese wird auf der Oberfläche des gelenktragenden Abschnittes des Oberschenkelknochens befestigt). Herkömmliche Prothesen reichen mit ihrem Stiel weit in den Markraum des Oberschenkels, also die Diaphyse, hinein, können als als diaphysäre Hüftprothesen bezeichnet werden. Folge des weit nach unten verlegten Lastübergangs auf den Knochen sind relativ häufig natürliche Anpassungvorgänge des lebenden Knochens: Die oberen Abschnitte des Knochens werden vom Druck entlastet und der Knochen bildet sich etwas zurück.
Dies ist im Allgemeinen unbedenklich, falls es im Lauf der Jahre aber dann doch zu der Notwendigkeit einer Erneuerung des Gelenkes kommt, kann die Knochenqualität im oberen Abschnitt des Oberschenkels so schlecht werden, dass eine neue Prothese nur unter Schwierigkeiten verankert werden kann. Für jüngere Patienten, die mit einiger Wahrscheinlichkeit im weiteren Verlauf des Lebens noch eine Erneuerung der prothetischen Versorgung benötigen, haben sich seit längerem Prothesen bewährt, die eine Entlastung des gelenknahen Knochens konstruktionsbedingt vermeiden: Sie werden nur mit einem sehr kurzen Schaft im obersten Bereich den Oberschenkelknochens (der „Metaphyse“) fixiert. Diese metaphysären Prothesen werden auch als Kurzschaft- oder Schenkelhalsprothesen bezeichnet.
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