Die in Deutschland gültigen Vergütungssysteme für Hüftprothesen („diagnosis related groups, DRG’s) sehen für die Sachkosten (Implantate) und die Personalkosten im Operationssaal einen definierten Betrag vor. Kappenprothesen sind wesentlich teurer als Standardprothesen. Viele Krankenhäuser lehnen daher den Einsatz der Kappenprothesen zum Regelsatz der DRG’s ab und verlangen zusätzlich Entgelte im Sinne einer „Wahlleistung Implantat“ ab. Fragen Sie vorher im Krankenhaus Ihrer Wahl nach den Zusatzkosten. Auch die privaten Krankenkassen honorieren den besonderen ärztlichen Einsatz (Operationsdauer, technische Schwierigkeit) nicht, so dass möglicherweise, je nach Krankenkasse, Eigenanteile an der Arztrechnung bleiben.